Info & Standregeln

Ein Jagdschein oder eine Waffenbesitzkarte sind keine zwingende Voraussetzung.  Durch die permanente  Betreuung während der Schießübungen durch eine eigene, von uns gestellte qualifizierte Standaufsicht, ist eine Lizenz nicht erforderlich.

Jeder Schütze ist für den gesetzeskonformen Transport selbst verantwortlich.

Es darf nur mit Waffen geschossen werden, die in einer WBK eingetragen sind.

 

Sicherheit ist oberstes Gebot!



Die Verwendung eines Gehörschutzes und einer Schutzbrille ist Pflicht – diese können auch bei uns kostenlos ausgeliehen werden. Zuschauerraum und Kontrollraum sind durch schuss-sicheres Panzerglas vom Schießkino abgetrennt. Im Schießkino selbst sind zur Vermeidung von Querschlägern Wände, Decken und Fußboden speziell verkleidet. Hinter der Leinwand befindet sich ein sicherer Kugelfang. Alle technischen Einrichtungen sind kugel- und querschlägersicher verkleidet. Für  Be- und Entlüftung sorgt eine besonders groß dimensionierte Lüftungsanlage.

 

Standregeln / AGB

Vor dem Schießen muss sich jeder Schütze in das ausliegende Schießbuch eintragen. Die Identität muss durch ein amtliches Ausweisdokument nachgewiesen werden.

Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen (Jäger, Sportschützen etc.) müssen diese am Tag der Buchung vor Ort im Original vorzeigen.

Teilnehmer, die keine gültige waffenrechtliche Erlaubnis vorlegen können, dürfen am Schießen nur teilnehmen, wenn ihnen keine Umstände bekannt sind, die ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit oder Geeignetheit in Frage stellen. Das Nichtvorliegen solcher Umstände ist vor Schießbeginn gegenüber dem Veranstalter zwingend schriftlich zu bestätigen. Ohne diese Erklärung ist eine Teilnahme am Schießen nicht möglich.

Rauchen und offenes Feuer sind in der Schießkinoanlage absolut untersagt.

Auf unserer gesamten Anlage ist der Konsum von Alkohol sowie legaler oder illegaler Drogen strengstens untersagt. Es dürfen ausschließlich Personen Waffen handhaben oder damit schießen, die zuvor weder Alkohol noch andere berauschende Substanzen zu sich genommen haben. Offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehende Personen werden der Anlage verwiesen. In diesem Fall besteht keinerlei Anspruch auf irgendwelchen Schadenersatz oder Kostenerstattung.

Während des Besuches in der gesamten Schießkinoanlage sind die Waffen entladen und geöffnet zu transportieren und ebenso in den vorgesehenen Ständern abzustellen.

Das Laden und Entladen sowie das Vornehmen von Zielübungen sind nur im Schützenstand mit in Richtung des Geschossfanges zeigender Mündung gestattet. Grundsätzlich muss die Mündung so gerichtet sein, dass niemand durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Schuss gefährdet bzw. verletzt werden kann.

Ziel- und Anschlagübungen sind in allen Aufenthalts- und Zuschauerräumen absolut untersagt.

Waffen dürfen nur ohne Trage-/Gewehrriemen benutzt werden.

Während des Schießbetriebes ist das Tragen eines Gehörschutzes im Schießraum Pflicht. Bei der Verwendung von Kurzwaffen ist auch eine Schutzbrille zu tragen.

Jeder Schütze ist für seinen abgegebenen Schuss selbst verantwortlich.

Schusswaffen sind unmittelbar nach Beendigung des Schießens zu entladen, Magazine, sofern vorhanden, zu entnehmen bzw. zu entleeren. Waffen dürfen nur abgelegt werden, wenn sie entladen und die Verschlüsse, soweit konstruktionsbedingt möglich, geöffnet sind.

Kurzwaffen und Langwaffen aller Kaliber sind für das Mehrdistanzschießen zugelassen:
Bei Schießentfernung 25m bis 7000 Joule/E0, bei Schießentfernung 3m bis 25m bis 2500 Joule/E0.

Die Verwendung von Vorderlader Lang- und Kurzwaffen ist nicht zulässig.

Leuchtspurmunition, Hartkerngeschosse, Stahlgeschosse, nicht kenntlich gemachte Militärmunition (Surplus), wiedergeladene Munition und Schwarzpulverwaffen dürfen keinesfalls verwendet werden. Munition der Marken Wolf, Prvi Partizan und Barnault ist nicht erwünscht. Die Entscheidung über weitere nicht verwendbare Geschossarten, Munition und Waffen, obliegt der jeweils verantwortlichen Standaufsicht.

Den Weisungen der Standaufsichten und/oder des Schießtrainers ist Folge zu leisten. Schützen, die sich mit geladener Waffe im Schützenstand umdrehen oder sonst in leichtfertiger Weise andere gefährden, sind von der Teilnahme am Schießen auszuschließen und vom Stand zu verweisen.

Bild- und Tonaufnahmen sind nur in Abstimmung und nach Erlaubnis durch die Standaufsicht gestattet.

Buchungsstornierungen in einem Zeitraum von weniger als 3 Werktagen vor dem Schießtag werden mit 50% der Mietkosten berechnet.

Sollte eine Schießkinobuchung von Betreiberseite her aus technischen Gründen oder durch höhere Gewalt nicht durchführbar sein, besteht keinerlei Anspruch auf irgendwelchen Schadenersatz oder Kostenerstattung.

Für Beschädigungen, insbesondere durch Schüsse, haftet der Verursacher, auch über die Kostenpauschale hinaus. Für Decken- , Wand- und Bodentreffer werden € 150,- berechnet, sofern nur die HeraDesign-Platten betroffen sind. Treffer am Lüftungssystem werden mit € 350,- berechnet.  Treffer in den Plexiglas-Deckenplatten werden mit 500€ in Rechnung gestellt. Diese Beträge gelten jeweils pro einzelnem Treffer. Bei größeren Beschädigungen wird die tatsächliche Reparatursumme in Rechnung gestellt.

Sollte kein anderweitiger Versicherungsschutz (z.B. Jagdhaftpflichtversicherung)  nachweisbar sein, ist eine Tagesversicherung abzuschließen.

Die Betreiber des Schießkinos Hitpoint übernehmen keinerlei Haftung für Schäden, die von anderen Schießkinobesuchern/-teilnehmern verursacht werden. Der Besucher/Teilnehmer stellt die Betreiber von Schadensersatzansprüchen anderer Schießkinobesucher/-teilnehmer oder Dritter für vom Schießkinobesucher/-teilnehmer verursachte Schäden frei. Die Betreiber schließen die Haftung für vom Schießkinobesucher/-teilnehmer mitgebrachten Waffen, Zieloptiken und dergleichen aus, soweit der Schaden nicht durch die Betreiber, deren Angestellte oder Beauftragte schuldhaft verursacht wurde.

Die Standmunition ist nur für den direkten Verbrauch auf der Anlage vorgesehen und verbleibt, sollte keine waffenrechtliche Erwerbsberechtigung vorliegen, nach Beendigung des Schießens ohne Anspruch auf finanziellen Ausgleich beim Betreiber. Teilnehmer, die vor Schießbeginn keinen Nachweis des Bestehens einer waffenrechtlichen Berechtigung im Allgemeinen oder zum Besitz der nach dem Schießbetrieb verbliebenen Restmunition erbracht haben, können diese auf Wunsch einem entsprechend Berechtigten überlassen. Sprechen Sie bitte dazu Ihre Standaufsicht an.

Bei Zuwiderhandlungen kann der Teilnehmer von der Schießkinobenutzung ausgeschlossen werden. Eventuell entstehende Kosten werden nicht erstattet. Die Buchungsgebühr ist in jedem Fall fällig.

Die aushängende Schießstandordnung ist zu beachten.

Gerichtsstand ist Bad Homburg.

 

Stand 07/2025